Liebe v-o Freunde,
hiermit informieren wir Sie vorab über die Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedinungen im §3 Vertragsschluss und Vertragsverhältnis.
Absatz 2:
Mit dem Erwerb eines Sendungsvolumens in der angebotenen Paketgröße, erhält der Kunde die Möglichkeit, die gekaufte Anzahl der Sendungen jederzeit einzeln oder mehrere Sendungen auf einmal abzurufen und einen Transportvertrag für die jeweiligen Sendungen abzuschließen.
Dieser Absatz wird ergänzt um den Punkt
Das erworbene Paketvolumen muss bis zum Ende
eines Kalenderjahres „genutzt“(aufgebraucht) sein. Sollte bis Ablauf eines Kalenderjahres ein
Restguthaben bestehen, wird dieses durch Gostnorm in einer
Nachzahlung nach Versand in Rechnung gestellt.
Was bedeutet das für Sie als Kunden? Ihr Guthaben, welches zur Sendungserstellung in ein neues Kalenderjahr übertragen wird, erhält in der Nachzahlung die UPS Tariferhöhung in Rechnung gestellt.
Können Sie dem widersprechen?
Ab dem 01.01.2019 akzeptieren Sie mit dem Kauf von Sendungen unsere AGB und stimmen den Geschäftsbedingungen zu. Wir sind jedoch bereit, bestehendes Restguthaben zu erstatten.
Ihre v-o Officer